In früheren Zeiten waren die Verhältnisse übersichtlicher, auch was den Tod anging. War jemand verstorben, so wurde er auf dem Gemeindefriedhof beigesetzt. Die Trauerfeier fand in der Kirche statt, der Pfarrer sprach, Verwandte, Nachbarn und Freunde sangen Choräle, …
Heute, ein paar Jahrzehnte später, ist es mit den Bestattungszeremonien häufig anders – man weiß als Angehöriger oftmals nicht, für welche Bestattungsform man sich entscheiden soll, wenn sich der Verstorbene nicht dazu geäußert hat.
Es ist daher sinnvoll, bereits zu Lebzeiten festzulegen, wie die eigene Bestattung aussehen soll. Die Angehörigen – diese sind ohnehin durch den Verlust des nahestehenden Menschen sehr belastet – müssen sich keine Gedanken mehr um die vielen kleinen und großen nun anstehenden Entscheidungen machen und sich mit der Frage konfrontiert fühlen, ob die getroffenen Regelungen dem Verstorbenen auch so zugesagt hätten. Auch Uneinigkeiten unter den Angehörigen selbst, können so vermieden werden.
Vor allen Dingen hat der Vorsorgende selbst das sichere Gefühl, dass seine Wünsche für die Bestattung so umgesetzt werden, wie er sie sich vorgestellt hat.
Nur 8 % aller Deutschen ist es vollkommen gleichgültig, was mit ihrem Körper nach ihrem Tod geschieht (dies ergab eine Umfrage des Emnid Institutes), d.h. 92% aller Menschen machen sich über ihr Ableben und die Art/ Form ihrer Beerdigung Gedanken.
Aber wie kann man erreichen, dass die eigenen Vorstellungen wirklich umgesetzt werden?
Ein zuverlässiger Weg hierfür ist ein Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut des Vertrauens. Hier haben Sie die Möglichkeit, alle wichtigen Belange rund um die eigene Bestattung zu Lebzeiten verbindlich zu regeln.
Besondere Bedeutung hat diese Bestattungsvorsorge für Menschen ohne Angehörige: Wenn keine Vorsorge getroffen wurde, beauftragt die Behörde in diesem Fall das Ordnungsamt mit der Bestattung. Wie Sie sich vorstellen können, kann es in diesem Fall beispielweise passieren, dass aus Unkenntnis beispielsweise Bekannte nicht informiert werden oder eine religiöse Zugehörigkeit nicht berücksichtigt wird. Liegt hingegen ein Vorsorgevertrag vor, sind solche Dinge ausgeschlossen.
Gehen Sie also diesen ersten Schritt in Richtung Bestattungsvorsorge und vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch mit uns.