Für die Bundesrepublik schreibt das Bestattungsgesetz vor, dass Asche der Beisetzungspflicht unterliegt und auf einem Friedhof oder einer speziell dafür bestimmten Fläche beigesetzt oder ausgestreut werden muss – die Ausnahme stellt hierbei die Seebestattung dar.
In den letzten Jahren hat sich ein umfangreiches Angebot an alternativen Bestattungsformen entwickelt, aktuell werden auch nachhaltige und klimaneutrale Bestattungsformen angeboten. Die Pietät Schwind aus Frankfurt möchte hier einen kleinen Überblick vermitteln.