Vor Beginn eines Urlaubs ein Thema, an das wir alle sehr ungern denken: Was tun, wenn ein Familienmitglied im Urlaub verstirbt und der Todesfall im entfernten In- oder Ausland eintritt ?
Eine Überführung ist mit hohen Kosten verbunden, fehlt der Versicherungsschutz, müssen die Angehörigen für die Überführungskosten selbst aufkommen.
Egal, ob Sie kurz oder länger in den Urlaub fahren, ist es wichtig, darüber nachzudenken.
Wir bieten Ihnen eine Sterbegeldversicherung an, in der die Überführungskosten bei einem Ableben aus dem Ausland zurück nach Deutschland übernommen werden – und zwar in Höhe von 5.200 € innerhalb des europäischen Auslands und 10.300 € im außereuropäischen Ausland.
Hinzukommen die Rückreisekosten des Ehepartners in Höhe von 2.560 €.
Die bedeutet konkret: Die Überführungskosten werden bei Abschluss einer Sterbegeldversicherung zusätzlich erstattet.